So berechnen Sie und Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter
Ab dem Jahr 2023 wird von Vermietern erwartet, dass sie sich an den Kosten der CO₂-Steuer zu beteiligen. Die Höhe ihres Beitrags richtet sich nach der Energieeffizienz des Gebäudes und folgt einem gestaffelten Modell. Mit zunehmendem CO₂-Ausstoß eines Gebäudes steigt auch der Anteil der Kosten, die vom Vermieter getragen werden müssen.