Ab dem 01.07.2020 gilt für Mieterhöhungen die geänderte Kappungsgrenzenverordnung des Landes Baden-Württemberg. Danach darf sich bei einer Mieterhöhung für Wohnungen, die in Sindelfingen liegen, die Miete über einen Zeitraum von drei Jahren um nicht mehr als 15 % erhöhen. Für Wohnungen in Böblingen gilt nach wie vor eine Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren.
Werden bereits vermietete Wohnungen in einem Gebäude in Sindelfingen in Eigentumswohnungen umgewandelt, beträgt die Kündigungsfrist im Falle eines Eigenbedarfs ab 01.07.2020 fünf Jahre. Böblingen ist auch nier nicht von der Verordnung erfasst.
Beide Verordnungen gelten bis 30.06.2025.